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- Archiv 2013 -

Im Blick: Friedhöfe im Wandel -
Balance zwischen Tradition und neuen Ideen


An der öffentlichen Diskussion zum Entwurf des neuen Stadtentwicklungsprogramms (Step 2025") beteiligt sich der Bürgervereinsvorstand in Eversten aktiv. Stellungnahmen vom 10. Oktober 2012 und 05. Februar 2013 werden derzeit vom Stadtplanungsamt geprüft und sollen dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt werden. Außerdem fragte der Bürgerverein am 25. März d. J. detailliert nach der „Zukunft" Stadtoldenburger Friedhöfe. Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner hat diesbezügliche Fragen von Hans-Günther Zemke, dem Ehrenvorsitzenden des Bürgervereins, am 10. April 2013 wie folgt detailliert beantwortet: "Die Bestattungskultur ist einem stetigen Wandel unterworfen und der Wunsch nach Individualisierung schreitet zunehmend voran. Dies ist für uns als kommunaler Friedhofsbetreiber eine große Herausforderung. Wir müssen dabei die Balance zwischen dem Öffnen gegenüber neuen Ideen, Vorstellungen und Wünschen einerseits und dem Bewahren alter, bewährter Traditionen andererseits abwägen und auch anderen Religionsgemeinschaften die Beisetzung ihrer Verstorbenen entsprechend ihrer religiösen Tradition ermöglichen.

Ein Projekt „Friedhof 2025" ist derzeit nicht beabsichtigt. Mit Blick auf die Entwicklung der Bestattungskultur und die der Friedhöfe ist jedoch festzuhalten, dass die herkömmliche, einen höheren Flächenbedarf benötigende Beisetzung von Särgen (Körperbestattung) in Reihen- oder Wahlgräber rückläufig ist. Stattdessen werden zunehmend andere Beisetzungsformen wie

  • Urnenbeisetzungen in Wahl- und Reihengräbern
  • anonyme Erd- und Urnenbeisetzungen
  • Beisetzungen in - Grabgemeinschaftsanlagen
  • Beisetzungen in Friedwäldern Seebestattungen

bevorzugt. Dies hat zur Folge, dass die Belegungsdichte sinkt und auf älteren Grabfeldern zunehmend Überhangsflächen entstehen, die nicht mehr als Beisetzungsfläche für Särge benötigt werden. Mittelfristig sind diese Flächen nach Ablauf der Nutzungszeiten und Ruhefristen für andere Beisetzungsformen zu nutzen, wobei die kommunalen und kirchlichen Friedhofsbetreiber hier durchaus unterschiedliche Wege beschreiten können.

Die Stadt Oldenburg unterhält den Parkfriedhof Bümmerstede und den Waldfriedhof Ofenerdiek als eine öffentliche Einrichtung. Beide Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Oldenburg (Oldb) hatten oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstelle besaßen. Soweit Grabstätten in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, darf auf den städtischen Friedhöfen auch die Bestattung von Verstorbenen zugelassen werden, die nicht zum vorab genannten Personenkreis gehören.

Unsere, als Landschaftspark bzw. Waldfriedhof konzipierten Friedhöfe wurden als übergeordnete Friedhöfe angelegt und bieten noch ausreichend Begräbnisflächen für die kommenden Jahre bzw. sind Vorratsflächen für die nächsten Jahrzehnte vorhanden. Die Gesamtfläche (einschl. der noch nicht ausgebauten Vorratsflächen) beläuft sich auf etwa 32 ha und ist für hiesige Verhältnisse sehr großzügig bemessen. Auf dem noch relativ jungen Waldfriedhof in Ofenerdiek wurden in den letzten Jahren die Begräbnisflächen für Erd- und Urnenbeisetzungen weiter ausgebaut und auch in diesem Jahr ist die Anlage einer weiteren Gemeinschaftsgrabanlage für Urnenbeisetzungen sowie die Herrichtung eines Erschließungsweges beabsichtigt. Ebenso wird auf dem Parkfriedhof in Bümmerstede ein umfangreiches Angebot an Grabarten vorgehalten und in diesem Jahr eine weitere Urnengemeinschaftsanlage auf einem vorhandenen Grabfeld angelegt.

Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen zudem in Oldenburg die folgenden konfessionellen Friedhöfe als Einzelfriedhöfe:

  • Gertrudenfriedhof (Nadorster Straße)
  • Neuer Friedhof (Friedhofsweg)
  • Friedhof Ohmstede (Rennplatzstraße)
  • Friedhof Donnerschwee (Hochheider Weg)
  • Alter Friedhof Osternburg (Cloppenburger Straße)
  • Neuer Friedhof Osternburg (Cloppenburger Straße)
  • Friedhof Eversten (Eichenstraße)
  • Katholischer Friedhof (Ammerländer Herrstraße)
  • Jüdischer Friedhof (Sandkruger Straße auf dem Parkfriedhof)

Die gesamtstädtische Versorgung mit Friedhofsflächen sowie auch die dezentrale Versorgung sind damit gesichert. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind auf den kirchlichen Friedhöfen weder wesentliche Erweiterungsvorhaben noch Aufhebungen von Friedhofsteilen beabsichtigt.

Insgesamt haben wir in den letzten Jahren das Angebot an Grabstätten auf den Friedhöfen stetig erweitert und bieten neben den herkömmlichen Erd- und Urnenwahlgräbern sowie Erdreihen- und Urnenreihengräbern

  • Wahlgräber als Tiefengräber
  • Reihengräber für anonyme Erdbeisetzungen und Urnenbeisetzungen
  • Reihengräber für Erdbeisetzungen in Rasenflächen (auch als teilanonym bezeichnet)
  • Urnengemeinschaftsstätten in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern
  • Erdreihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergräber) und
  • Urnengemeinschaftsstätten für Fehlgeborene an.

Weiterhin halten wir auf dem Parkfriedhof in Bümmerstede Grabfelder für yezidische, muslimische und buddhistische Glaubensgemeinschaften vor und beabsichtigen, unser Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren kontinuierlich auszubauen, um insbesondere Urnenbeisetzungen im Bereich von Bäumen (Baumgräber) sowie „Partnergräber" als Sondergräber für Erd- und Urnenbeisetzungen zu ermöglichen. Kriegsgräber sind auf den noch „jungen" städtischen Friedhöfen nicht vorhanden.

Die städtischen Friedhöfe sind Bestandteil des „Grünen Netzes" und somit unverzichtbarer Bestandteil von Erholungsflächen. Beide Friedhöfe sollen sowohl dem Trauernden als auch dem Ruhe und Erholung Suchenden eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. Der Parkfriedhof Bümmerstede bietet mit seinem ausgedehnten Wegesystem, den Rasenflächen, Pflanzungen und Bäumen und der Teichanlage die Weiträumigkeit eines Landschaftsparks. Der Waldfriedhof besitzt ähnliche Strukturen, ist aber vor allem geprägt von seinem waldartigen, lichten Kiefern- und Laubbaumbestand. Beide Friedhöfe verfügen über die üblichen Ausstattungen wie beispielsweise Ruhebänke, Brunnen, Sammelstellen für organische und anorganische Abfälle und einige kunstvolle Skulpturen. Die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegeleistungen werden kontinuierlich durchgeführt und auf beiden Friedhöfen finden derzeit (seit Sept. 2012) umfangreiche Sanierungsarbeiten an Gebäuden im Bereich der Außenfassade und Dachhaut statt. Weiterhin ist in diesem Jahr ein Überarbeiten der Stellplatzanlage am Parkfriedhof Büm-merstede beabsichtigt.

Zum Thema verwahrloste Gräber bzw. Einebnung von Gräbern ist anzumerken, dass in der Regel alle Gräber nach Ablauf der Nutzungs- bzw. Ruhezeit eingeebnet werden. Leider kommt es auch vor, dass auf einigen Gräbern die Grabpflege vernachlässigt wird. In solchen Fällen wird der Nutzungsberechtigte entsprechend dem in der Satzung der Stadt Oldenburg über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (§ 23, Vernachlässigung der Grabpflege) beschriebenen Verfahren aufgefordert, die Grabstelle zu pflegen. In vielen Fällen wird nach der entsprechenden Aufforderung unverzüglich die Grabpflege durch Angehörige veranlasst oder durchgeführt. In Einzelfällen setzen sich die Hinterbliebenen auch mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung, um eine Einebnung der Grabstelle zu veranlassen. Kommt der Nutzungsberechtigte der Aufforderung zur Pflege nicht nach oder ist er nicht mehr ermittelbar, so wird nach Abschluss des o. g. Verfahrens die Einebnung der Grabstelle von Seiten der Friedhofsverwaltung veranlasst. Die eingeebneten und mit Rasensaat angelegten Grabstellen werden dann vom Friedhofspersonal mitgepflegt.

Bezüglich der Friedhofsgebühren haben Gemeinden und Städte für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorrangig spezielle Entgelte (Gebühren) für die von ihnen erbrachte Leistung zu erheben. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, d. h. die Friedhöfe (eine öffentliche Einrichtung) sollen sich selbst tragen bzw. wird eine Kostendeckung von maximal 100 % angestrebt. Es erfolgt keine Gewinnabschöpfung und Vereinnahmung im allgemeinen Haushalt. Die Kosten sind dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln und die Gebühren so zu kalkulierten, dass das veranschlagte Gesamtgebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Friedhöfe in ihrer Gesamtheit erreicht. In die Gebührenkalkulation fließen alle ansatzfähigen Kosten wie beispielsweise Personalkosten, Sach- und Materialkosten und die kalkulatorischen Kosten ein, wobei z. B. die Kosten für die Unterhaltung des Öffentlichen Grüns (nicht ansatzfähige Kosten) nicht berücksichtigt werden. Die einzelnen Gebührentarife können der aktuellen Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.

Auf den konfessionellen Friedhöfen müssen sich aufgrund anderer Ausgangsvoraussetzungen andere Gesamtkosten und Fallzahlen ergeben. Unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen und Kosten führen zu unterschiedlichen Gebührentarifen. Die zurzeit gültige Gebührensatzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren trat zum 01.01.2012 in Kraft und derzeit sind keine Veränderungen beabsichtigt. Aus der regelmäßigen Nachkalkulation der Gebührentatbestände können sich jedoch Veränderungen ergeben, die dann vom Rat der Stadt zu beschließen sind.„

Der Bürgerverein dankt dem Oberbürgermeister für diese Stellungnahme der Stadt Oldenburg und geht davon aus, dass auch über die „Zukunft" der kirchlichen Friedhöfe im Rahmen des „Step 2025" weitere Aufklärungen bürgerfreundlich veröffentlicht werden.

Petra Averbeck, Erste Vorsitzende

Quelle:

OMZ, April 2013