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- Archiv 2013 -

Neue gesetzliche Pflicht: "Rauchwarnmelder" in Wohnungen


Über vorbeugenden Brandschutz informierte Oldenburgs Feuerwehr-Einsatzleiter Michael Wieker in einem Vortrag am 6. März d. J. zahlreiche Mitglieder des Bürgervereins Eversten im Saal des Stadthotels. Die Niedersächsische Bauordnung (§ 44 Abs. 5) bestimmt seit November 2012, dass spätestens ab 31.12.2015 Schlafräume, Kinderzimmer sowie dazugehörige Flure jeweils einen „Rauchwarnmelder“ haben müssen. Brandrauch muss dadurch frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Verantwortlich für den Betrieb der Rauchwarnmelder sind Mieter bzw. Pächter. Und ohnehin Eigentümer, sofern sie diese Verpflichtung selbst übernehmen. Zu (Aus)-reden von Bewohnern „Ich bin doch vorsichtig, mir kann nichts passieren“ oder „Ich bemerke Feuer doch früh genug“ liegt gerichtlich folgende Stellungnahme vor: „ Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss“ (OVG Lüneburg, AZ: I A 94/74, BRS 30, Nr. 163). Nach Auskunft der Feuerwehr sind Brandursachen an Schadenfeuern zu 34 Prozent „Elektrizität“ und 16 Prozent „Fehlverhalten“, außerdem Überhitzung, gefährliche Arbeiten, Explosionen, offene Feuer sowie Selbstentzündung. Michael Wieker erwähnte dazu potentielle Brandgefahren bei der Benutzung elektrischer Geräte und „demonstrierte“ mit einem aufklärenden Video die große Gefährlichkeit eines „Zimmerbrandes“. In der Diskussion zur Frage „Was kann ICH tun?“ referierte der berufserfahrene Michael Wieker: Elektrische Geräte bestimmungsgemäß handhaben, auf deren Lebensdauer achten und schad- bzw. fehlerhafte Geräte nicht mehr verwenden. Den Netzstecker ziehen, wenn Geräte nicht länger gebraucht werden. Ansonsten auf die Gerätequalität achten. Ebenso klärte der Vortrag über verschiedene „Löschgeräte“ auf und darüber, dass „Feuerlöscher“ ein zehnmal besseres Löschvermögen haben als „Löschspray“. Haushalte - Eigentümer und Mieter - sollten nur Qualitäts- Rauchmelder mit dem CE-Zeichen & Prüfnummer und der „EN 14604“-Angabe einsetzen. (Siehe: www.rauchmelder-retten-leben.de).

Den interessierten Versammlungsteilnehmern gab Michael Wieker zu guter letzt einige „Empfehlungen im Brandfall“ mit nach Hause: • Ruhe bewahren ! • Feuerwehr verständigen: Tel. 112 anrufen • Löschversuche unternehmen - Eigengefährdung berücksichtigen • Mitbewohner warnen: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung • Bei der Flucht unterstützen • Brandraumtür(en) verschließen • Feuerwehr (am Hausgrundstück / an der Straße) einweisen • Wenn möglich: Persönliche Unterlagen „retten“.

Rainer Zemke
BV-Vorstand Zemke-Eversten@gmx.de

Quelle:

OMZ, April 2013