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- Archiv 2013 -

Ab 2013: Fortsetzung bürgerfreundlicher Stadtentwicklung


Nach Schätzungen der Stadtverwaltung müssen bis 2025 rd. 5.900 Wohnungen in Oldenburg gebaut werden. Das geht aus Antworten von Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner in der öffentlichen Ratssitzung am 17.12.12. an den Ehrenvorsitzenden des Bürgervereins Oldenburg-Eversten e.V. hervor. Im Stadtrat machte H. G. Zemke zuvor auf unterschiedliche medial verbreitete Marktberichte aufmerksam, die in der Bürgerschaft u.a. im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Trend zu mehr Urbanisierung mit der Forderung nach mehr Aufklärung durch die Stadt diskutiert werden. Hans-Günther Zemke fragte: - Mit wieviel Neubauwohnungen (Eigenheime und Mietwohnungen) muss dem akuten Wohnungsfehlbedarf in der weiter wachsenden Stadt Oldenburg in den kommenden Jahren spürbar begegnet werden?

Professor Schwandner antwortete: Bis 2025 müssen nach unseren Schätzungen ca. 5.900 Wohnungen in Oldenburg gebaut werden. Dabei gehen wir davon aus, dass ca. 2.500 Wohneinheiten in bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich realisiert werden. Der Netto-Neubaubedarf beträgt demnach ca. 3.400 WE mit einem Baulandbedarf von ca. 80 Hektar. Im Entwurf des „Step 2025“ ist ein Bruttobaulandpotenzial für ca. 3.600 Wohnungseinheiten aufgezeigt. Hier ist die Entwicklung sowohl von Einfamilienhäusern als auch die Realisierung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. In Abhängigkeit von der Lage erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern. Ein akuter Bedarf ist vor allem auf den Wohnungsteilmärkten „Kleinere preisgünstige Mietwohnungen“ und „Größere preisgünstige Miet- Wohnungen für Familien“ zu erkennen. Für die entsprechenden Nachfragegruppen müssen wir innerhalb der kommenden fünf Jahre ein entsprechendes Angebot schaffen.

Hans-Günther Zemke fragte: - Für wie viele Neubauwohnungen (Mietwohnungen, Eigenheime, Eigentumswohnungen) hat die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen bereits geschaffen bzw. in welchem Umfang sind die in rechtsverbindlichen Bebaungspläne zugelassenen Bebauungen bislang noch nicht realisiert worden?

Professor Schwandner antwortete: Laut Wohnbauflächenkataster (Stand 01.01.2012) sind in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen noch ca. 5.300 Wohneinheiten vorhanden. Wir gehen davon aus, dass davon bis 2025 mindestens 2.200 Wohneinheiten auch entstehen werden. Insbesondere in den neueren Bebauungsplänen ist zu beobachten, dass nach Erschließung nur wenige Grundstücke nicht bebaut werden. Die aktuellen rechtsverbindlichen Bebauungspläne, die in letzter Zeit entwickelt wurden, weisen noch Flächen für 925 WE auf.

Hans-Günther Zemke fragte: - Welche weiteren Bebaungspläne befinden sich außerdem für wie viele Neubauwohnungen in der Stadt Oldenburg im Verfahren?

Professor Schwandner antwortete: Derzeit befinden sich überwiegend für den Wohnungsbau 13 Bebaungspläne im Verfahren, wovon einer dieses Jahr (2012) rechtsverbindlich geworden ist. Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für 1.540 Wohneinheiten geschaffen werden. Davon sollen 1.280 in Mehrfamilienhäusern entstehen, 260 im Einfamilienhausbereich. Der Oberbürgermeister erklärte außerdem: Zur Zeit lastet erkennbar mehr Druck auf dem Markt als üblich. Zusätzlich zu den Wohnungssuchenden ist ein großes Interesse von Investoren zu registrieren. Das niedrige Zinsniveau macht Anlagen in Sachwerte zunehmend interessant. Und das bleibt nicht ohne Folgen: Durch die hohe Nachfrage klettern die Preise. Und wenn die Investoren ihre Rendite optimieren, dann steigen auch die Mieten. Unsere Antwort darauf sollte aber differenziert ausfallen. In einigen Bereichen müssen wir neuen Wohnraum schaffen, aber nicht in allen und nicht „auf-Teufel-komm-raus“. Die Lage verlangt eine Reaktion - keinen „Re-Aktionismus“. Deshalb dankte der Oberbürgermeister für die von Hans-Günther Zemke vorgetragenen Bürgerfragen.

Rainer Zemke -
Zemke-Eversten@oldenburg-eversten.de

Quelle:

OMZ, Februar 2013