presse
- Archiv 2012 -

Für den Ernstfall früh Vorsorge treffen



Das „Eversten-Gespräch“ zur Frage „Was bedeuten Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung für den Bürger in der Praxis? Rechtsanwältin Dr. jur. Christa Bienwald, Eversten, diskutierte diese Frage beim Bürgerverein. Der Ehrenvorsitzende des Bürgervereins moderierte das Eversten-Gespräch mit dem Hinweis, dass „von heute auf morgen“ das gewohnte Leben durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter - u.a. bei Demenz -einen völlig neuen Verlauf nehme und deshalb frühzeitig eine persönliche Vorsorge dringend vonnöten sei. Dazu, so Doktor Bienwald, „ist jemand dringend auf Hilfe von anderen angewiesen. Bürger/innen müssten sich dazu über ihre Rechte zur Selbstbestimmung umfassend von Fachkräften, insbesondere von Anwälten und Notaren, individuell aufklären und helfen lassen. Vor der Diskussion stellte Frau Juristin Bienwald das einschlägige Recht dar und definierte en detail Merkmale und im Einzelfall zu beachtende Erfordernisse bei Vollmachten und Verfügungen; sie besprach dabei einfache und zugleich schwierige Fragen, u.a. wie diese: „Wer trifft Entscheidungen für einen Bürger, wenn er dazu nicht mehr selbst in der Lage ist? Wer regelt Bankgeschäfte? Wer bestimmt, wie im Krankheitsfall behandelt werden soll? Wo wird ein Betroffener wohnen, wenn er in seiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Was ist, wenn keine Vorsorge getroffen wurde? Wie bedeutend in eine durchdachte Vorsorgevollmacht? Was ist bei diesen von „Formularen“ zu halten? Wie gefahrvoll ist eine „Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB“? Wen soll man bevollmächtigen? Wie bestimmt ein(e) Bürger/in für ihn verantwortliche Person(en), die seine Verfügungen im Fall der Fälle „durchzusetzen“ haben? Wie erfolgt die Personalauslese? Insbesondere hat jede(r) Bürger/in bei allem Regeln grundsätzlich die Frage zu entscheiden „Was will ich?“ und „Was will ich nicht!“. Mit dem Eversten-Gespräch und den erörterten Fragen machte der Bürgerverein auf den erheblichen Beratungsbedarf in der Bürgerschaft aufmerksam. Für den „Ernstfall“ sollten Bürger/innen also rechtzeitig persönliche Vorsorge treffen.

Hans-Günther Zemke,
Ehrenvorsitzender
hgzemke-oldenburg@gmx.de

Quelle:

OMZ, September 2012