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- Archiv 2009 -

Modernes und zukunftsfähiges Stadtentwicklungs-Programm statt starrem Flächennutzungsplan


Modernes und zukunftsfähiges Stadtentwicklungs-Programm statt starrem Flächenutzungsplan Oldenburg ist Universitätsstadt und Großstadt. Oldenburg ist das kulturelle, wirtschaftliche und administrative Zentrum des Nordwestens. In Oldenburg wird das zukunftsorientierte Wachstum gekonnt mit der Liebe zur Vergangenheit verbunden. Mit einem veralteten „Flächennutzungsplan", zu dem das Stadtplanungsamt dem Bürgerverein jetzt mitteilte, dass eine „aufwendige Neuaufstellung" des Flächennutzungsplanes aus nachstehenden Gründen nicht beabsichtigt ist:

Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Er hat somit die Funktion eines vorbereitenden Bauleitplanes für die Stadt, hat aber keine unmittelbare Bindungswirkung.

Der Flächenutzungsplan 1996 der Stadt Oldenburg wurde vor 13 Jahren rechtswirksam. In dieser Zeit wurden 50 Änderungsverfahren eingeleitet. Davon wurden 31 rechtswirksam, einige befinden sich aktuell im Verfahren, bei anderen ruhen sie, da zur Zeit kein Handlungsbedarf besteht. Auffällig ist aber, dass die überwiegende Anzahl der Verfahren aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig wurden. Das zeigt, dass die Rahmenbedingungen für den Flächennutzungsplan zum damaligen Zeitpunkt sehr gut eingeschätzt wurden. Daher besteht keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes. Erst wenn sich abzeichnet, dass Oldenburg flächenmäßig an seine Grenzen stößt, ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sinnvoll. Zudem ist ein Flächenutzungsplan ein relativ starres Instrument der Stadtentwicklung. Sowohl die Neuaufstellung, aber auch jede Nutzungsänderung bedarf eines eigenständigen im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrens und teilweise der Genehmigung durch die Regierungsvertretung Oldenburg.

In der letzten Zeit hat sich hier in Oldenburg der Blick der Öffentlichkeit sowohl auf den demografischen Wandel als auch auf die strukturellen Veränderungen unserer Gesellschaft gerichtet. Auch die Stadt will und muss sich hier positionieren, in dem sie für die wichtigsten Fragestellungen Antworten und Ziele formuliert. Dazu bieten sich die Erarbeitung eines STADTENTWICKLUNGSPROGRAMMES an, das als modernes und zukunftsfähiges Instrument eher die unterschiedlichen Anforderungen - auch die nicht baulichen und räumlichen - integrativ abbilden, übergeordnete Zielvorstellungen formulieren und langfristige Strategien festlegen kann. Das aber in der Lage ist, flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können und für die Bürger greifbarer ist.

Als Vorläufer für dieses Stadtentwicklungsprogramm wurde im letzten Jahr eine Machbarkeitsstudie Konversionsflächen in Auftrag gegeben, die in Bezug auf Gewerbe und Wohnen die Entwicklungspotentiale der Gesamtstadt sowohl quantitativ und qualitativ als auch zeitlich darstellt. Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der schon vorhandenen sektoralen Fachplanungen, wie z.B. der Gewerbeflächenentwicklungsplan, das Zielkonzept Innenstadt 2008, das Einzelhandelsentwicklungskonzept und der Masterplan Kultur etc. soll ein Stadtentwicklungsprogramm erstellt werden. Mit dem Hinweis, dass dazu der Rat und die Verwaltung zum weiteren planmäßigen Handeln aufgerufen sind - und veraltete Bebauungspläne (wie z.B. an der Eichenstraße) nicht weiterhin als Rechtsgrundlagen für Supermarkt-Bebauungen usw. herangezogen werden! - nimmt der Bürgerverein diese Stellungnahme von Stadtbaurat Dr. Pantel zur Kenntnis.

Rainer Zemke
- BV -Vorstand -

Quelle:

OMZ, April 2009