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- Archiv 2009 -

Bürgerprotest gegen Supermarkt an der Eichenstraße - Einzelhandelsentwicklungskonzept ein "zahnloser Tiger?"



Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Errichtung eines weiteren - zur wohnortnahen Versorgung - nicht erforderlichen Supermarktes an der Eichenstraße Everstens - die OMZ berichtete über „grünes Licht" der Stadt - löst massive und berechtigte Kritik der Bürgerschaft aus, insbesondere von betroffenen Anliegern.

Zur „Rechtskeule zum HoppeDiscounter" argumentiert u. a. Bau-Assessor Dipl. lng. Manfred Murdfield, der von einem „ uralten" Bebauungsplan (aus den 70er-Jahren) betroffen ist, wie folgt: „Als Oldenburg-Everstener Bürger ist zu hoffen, dass der Bürgerverein mit seiner grundsätzlich

sehr berechtigten Kritik an uralten Bebauungsplänen mit politischen Mehrheiten oder einer Normenkontrolle Erfolg hat. Wer weiß, wie viele solcher „Zeitbomben" noch in den Katakomben des Planungsamtes schlummern. Bürger sollten sich einen politischen Beschluss oder ein Bürgerbegehren wünschen, dass hier einmal entmistet wird. Was nutzt in der Tat ein Einzelhandelsentwicklungskonzept, wenn es nicht die alten Mischgebietsnutzungen einbezieht.

Das Stadtbauamt hat offene Ohren, manchmal, wenn es um einen neuen Discounter-Standort oder ein neues Stadtteilzentrum geht. Bei dem Einzelhandelsentwicklungs-Konzept scheint es sich um einen „zahnlosen Tiger" zu handeln, wenn ständig wieder ein Baurecht für neue Verkaufsflächen beschlossen wird. Besonders pikant ist nun allerdings die Variante einer Rechtmäßigkeit auf der Grundlage von Bebaungsplänen, die aus der Steinzeit dieses Instruments stammen. Ist schon bei anderen Baumaßnahmen gesehen worden, wohin diese Achtlosigkeit der Stadt führt, so soll auf der „Rechts"(?) - Grundlage von Bebauungsplänen von 1970 an der Eichenstraße ein Discounter entstehen können. Der damalige B-Plan sollte doch wohl den Bestand einer Gärtnerei sichern, und dafür war die Festsetzung eines Mischgebietes notwendig. Wenn die Stadt der Meinung ist, dass aufgrund der damaligen Festsetzung in alle Ewigkeit jede zulässige Nutzung eines Mischgebietes möglich ist, verstößt die Stadtverwaltung nicht nur gegen das geltende Planungsrecht, sondern auch gegen Rechte des Rates als Satzungsgeber. Bebauungspläne werden für eine Umsetzung in einer überschaubaren Zukunft von 10 bis 15 Jahren aufgestellt und haben keinen generationsübergreifenden Charakter. Auch die Funktion einer Boden- oder Nutzungsbevorratung ist nicht vorgesehen. Ein Fingerzeig auf 40 Jahre alte Bebauungspläne widerspricht dieser Pflicht. Solche Pläne sind „obsolet", aufzuheben und die Planung für ein neues Satzungsrecht dem Rat vorzulegen. Wenn dort mit politischer Mehrheit ein Discounter an der Eichenstraße entstehen könnte, wäre die Stadt damit wieder in der Spur." Wie bereits mitgeteilt, bleibt dieses „Problem" auf der Tagesordnung des Bürgervereins.

Die Everstener und Oldenburger Ratsmitglieder bleiben zum bürgerfreundlichen Handeln und zur Auseinandersetzung mit Bürgerprotesten gegen den „Supermarkt' an der Eichenstraße aufgefordert.

Quelle:

OMZ, Januar 2009